Allgemeine Geschäftsbedingungen der finvoice Akademie "servicemakler.de"
1. Vertragspartner, Geltung und Änderung der AGB
1.1. Als „finvoice“ wird nachfolgend die finvoice GmbH, Kaninchenborn 31, 23560 Lübeck, vertreten durch die Geschäftsführer Christoph Franziskus Fuchs und Marco Kotzian, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Montabaur, HRB 27350, bezeichnet.
1.2. Als „Auftraggeber“ wird jede natürliche oder juristische Person bezeichnet, die die Leistungen von finvoice in Anspruch nimmt und dabei in Ausübung der gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit handelt. Auftraggeber kann daher nur ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sein. Vertragsschlüsse mit Verbrauchern werden ausdrücklich abgelehnt.
1.3. finvoice und Auftraggeber werden gemeinschaftlich auch als „Parteien“ bezeichnet.
1.4. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der finvoice gelten ausschließlich für alle Verträge, welche sich auf die finvoice Akademie beziehen. Maßgeblich für den Inhalt des Vertrages ist die zum Zeitpunkt der Buchung geltende Fassung der nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende, abweichende und ergänzende Geschäftsbedingungen werden nicht anerkannt und nicht Bestandteil des Vertrages.
1.5. Für die allgemeine Nutzung der finvoice Plattform bzw. Software (nachfolgend “Plattform”) gelten gesonderte Geschäftsbedingungen, welche unter (bitte Link einfügen) abrufbar sind.
1.6. finvoice ist berechtigt, diese AGB zu ändern, wenn der Auftraggeber der Änderung zustimmt. Die Zustimmung des Auftraggebers gilt als erteilt, wenn finvoice dem Auftraggeber die geplanten Änderungen der AGB spätestens vier Wochen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Inkrafttretens in Textform mitgeteilt hat und der Auftraggeber nicht innerhalb von vier Wochen nach Erhalt dieser Mitteilung dem Veranstalter in Textform widersprochen hat. finvoice ist dabei verpflichtet, den Auftraggeber auf die einzelnen AGB-Änderungen und darauf hinzuweisen, dass diese Änderungen als genehmigt gelten, wenn der Auftraggeber nicht oder nicht rechtzeitig diesen Änderungen innerhalb des genannten Zeitraums widerspricht. Bei fristgerechtem Widerspruch haben beide Parteien das Recht, den Vertrag innerhalb von vier Wochen nach Zugang des Widerspruchs ordentlich zu kündigen.

2. Leistungen der finvoice
2.1. finvoice bietet folgende Leistungen für den Auftraggeber an: 2.1.1. Nutzung der finvoice Plattform (https://finvoice.de), 2.1.2. Online-Videokurse, 2.1.3. Live-Online-Meetings, 2.1.4. individuelle Erstellung von Service-Konzepten, Hand-Outs und sonstigen spezifischen Unterlagen, 2.1.4.1. Die in Ziff. 2.1.4 genannten Leistungen können innerhalb der Vertragslaufzeit (Ziff. 4) einmalig unentgeltlich überarbeitet werden (“Korrektur”). Jede weitere Korrektur für den Auftraggeber erfolgt gegen Entgelt. 2.1.5. Support und 2.1.6. Erfolgskontrollanrufe durch finvoice (“Costumer- Success-Calls”) 2.1.6.1. Die Costumer-Success-Calls erfolgen nach Ermessen der finvoice. Der Auftraggeber hat hierauf keinen Rechtsanspruch. 2.1.7. Die Einzelheiten der Leistungsmodule können hier (https://finvoice.de) eingesehen werden.
2.2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, sich an den Leistungen der finvoice durch die Teilnahme und die Abgabe von regelmäßigem Feedback zu beteiligen.
2.3. Die Parteien sind sich bewusst, dass die Leistungen der finvoice keine vollumfängliche Marketingtätigkeit ersetzt.
2.4. Alle angebotenen Leistungen von finvoice gelten vorbehaltlich der jeweiligen Verfügbarkeit und dem Erreichen einer etwaigen, maximalen Teilnehmerzahl.

3. Preise
3.1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die in Ziff. 2.1 genannten Leistungen zu vergüten. Im Rahmen der Grundbetreuung gem. Ziff. 4.1. entfällt für die Nutzung der finvoice Plattform (Ziff. 2.1.1) keine Vergütung.
3.2. Die in Ziff. 4.1 genannte Pflicht des Auftraggebers entfällt nicht, auch wenn er die in Ziff. 2.1 genannten Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
3.3. Alle angegebene Preise verstehen sich als Nettopreise zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer.
3.4. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, ist die Vergütung sofort nach Bestätigung der Buchung durch finvoice zur Zahlung fällig. Im Falle nicht fristgemäßer Zahlung gelten die gesetzlichen Regelungen zum Schuldnerverzug mit der Maßgabe, dass es einer gesonderten Mahnung nicht bedarf.

4. Laufzeit und Kündigung
4.1. Die Zusammenarbeit ist auf 6 (sechs) Monate ausgelegt (“Grundbetreuung”). Nach der Grundbetreuung kann die Zusammenarbeit durch den Auftraggeber für eine unbestimmte Dauer verlängert werden (“Nachbetreuung”).
4.2. Die Nutzungsmöglichkeit der Leistungsinhalte ist auf die jeweilige Laufzeit des Vertrages beschränkt.
4.3. Die Grundbetreuung kann nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Die Parteien können die Nachbetreuung monatlich kündigen.

5. Weitergabe der Leistungsinhalte
5.1. Buchungen des Auftraggebers sind personenbezogen. Die Leistungsinhalte stehen jeweils nur der entsprechend angemeldeten Person zur Verfügung.
5.2. Alle Leistungsinhalte von finvoice sind urheberrechtlich geschützt. Eine Weitergabe bzw. eine Zurverfügungstellung der Inhalte an Dritte, eine Vervielfältigung oder sonstige Verwertung, Verarbeitung oder Weiterleitung der Inhalte durch den Auftraggeber ist nicht gestattet. Dies gilt auch für sämtliche Unterlagen (z.B. Skripte, Präsentationen, Verkaufs- und Schulungsmuster, Vertragsmuster), die dem Auftraggeber durch finvoice zur Verfügung gestellt werden.

6. Gewährleistung und Garantie
6.1. Die Hauptleistungspflicht von finvoice beschränkt sich auf die Zurverfügungstellung der Leistungsinhalte sowie die Durchführung der angebotenen Leistungen gem. Ziff. 2.1. Ein konkreter Lernerfolg, Erkenntnisgewinn bzw. eine konkrete Umsetzung im Unternehmen des Auftraggebers wird nicht geschuldet.
6.2. Die Parteien sind sich bewusst, dass finvoice keine Rechtsdienstleistung erbringt. Die Gewährleistung bestimmt sich nach gesetzlichen Vorschriften. Eine gesonderte Garantie wird nicht abgegeben.

7. Haftungsausschluss, -begrenzung und -freistellung
7.1. Im Falle der höheren Gewalt ist finvoice von ihrer Pflicht auf Durchführung der Vertragspflichten für die Dauer und Umfang der Auswirkung befreit.
7.2. Im Falle von Pflichtverletzungen der finvoice ist die Haftung der finvoice auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit begrenzt. Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen von gesetzlichen Vertretern und/oder Erfüllungsgehilfen der finvoice.
7.3. Die Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse nach Ziff. 5.1 dieses Abschnitts gelten nicht: - bei Schäden aus einer vom Veranstalter seinen Erfüllungsgehilfen zu vertretenden Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit (Personenschäden), - bei der Verletzung von Kardinalpflichten (wesentlichen Vertragspflichten). Hierzu gehören die Schäden, die der Veranstalter durch einfache fahrlässige Verletzung solcher vertraglichen Verpflichtungen verursacht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besucher regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
7.4. Soweit kein Fall nach Ziff. 5.3 vorliegt, ist die Haftung der finvoice und seinen Erfüllungsgehilfen bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der Höhe nach begrenzt auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden. finvoice haftet deshalb nicht für Schäden, die finvoice bei Vertragsabschluss als mögliche Folge der Vertragsverletzung nicht hätte vorhersehen müssen. finvoice haftet insbesondere nicht für entgangenen Gewinn.
7.5. Der Auftraggeber stellt finvoice von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die darauf beruhen, dass der Auftraggeber gegenüber einem Dritten beispielsweise schadensersatzpflichtig geworden ist und deshalb gegenüber finvoice Schadensersatz- und/oder andere bzw. weitere Ansprüche geltend gemacht werden.
7.6. Die Freistellungsverpflichtung beinhaltet auch die Übernahme des Auftraggebers in diesem Zusammenhang entstehenden notwendigen Kosten der Rechtsberatung und -verteidigung.

8. Schweigepflicht und Geheimhaltung
8.1. Jeder Vertragspartner hat Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des anderen Vertragspartners, die ihm während der Vertragslaufzeit als solche anvertraut oder bekannt geworden sind, auch nach Beendigung des Vertrags geheim zu halten.
8.2. Ausgenommen hiervon ist die Bekanntgabe an Personen, die der gesetzlichen Verschwiegenheitsverpflichtung unterliegen, soweit diese Bekanntgabe zur ordnungsgemäßen Betriebsführung oder zur Wahrnehmung berechtigter Interessen erforderlich ist. Vertrauliche Schriftstücke sind gesondert aufzubewahren und unter Verschluss zu halten, so dass sie Unbefugten nicht zugänglich sind.
8.3. Im Falle der Verletzung der vorliegenden Verschwiegenheitsverpflichtung ist der Auftraggeber verpflichtet, an finvoice eine für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung von finvoice nach billigem Ermessen festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüfbare Vertragsstrafe zu zahlen.

9. Datenschutz
9.1. finvoice beachtet im Rahmen der Verarbeitung personenbezogener Daten des Auftraggebers die datenschutzrechtlichen Vorgaben, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes. Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Anbieter können der Datenschutzerklärung unter (https://finvoice.de/datenschutzerklaerung/) entnommen werden.

10. Textform und Nebenabreden
10.1. Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, einschließlich dieser Regelung, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt ebenso für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
10.2. Es bestehen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses keine mündlichen Nebenabreden.

11. Schlussbestimmungen
11.1. Die Vertragssprache ist deutsch.
11.2. Erfüllungsort aller Leistungen ist der Sitz der finvoice GmbH.
11.3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis oder aus einem in diesem Rahmen geschlossenen Vertrag ist der Sitz der finvoice GmbH. Dies gilt nicht, wenn nach den gesetzlichen Vorschriften ein anderer ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist.
11.4. Es findet deutsches Recht Anwendung unter Ausschluss der Normen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
11.5. Soweit die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Vornahme von Rechtshandlungen die Schriftform vorsehen, kann die Schriftform durch die Textform ersetzt werden, wenn nicht zwingende gesetzliche Vorschriften dem entgegenstehen.
11.6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle von nicht einbezogenen oder unwirksamen Bestimmungen dieser AGB tritt das Gesetzesrecht. Sofern solches Gesetzesrecht nicht zur Verfügung steht (Regelungslücke) oder zu einem untragbaren Ergebnis führen würde, werden die Parteien in Verhandlungen darüber eintreten, anstelle der nicht einbezogenen oder unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung zu treffen, die ihr wirtschaftlich möglichst nahekommt.



© 2024 finvoice GmbH. Alle Rechte vorbehalten
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